Mitglied werden im VSSP Berlin-Brandenburg e.V.

Mit einer Mitgliedschaft kannst du die Arbeit unseres Verbandes unterstützen.
Ebenso besteht die Möglichkeit einer Selbsthilfegruppen-Mitgliedschaft .
Mitglied zu werden ist sinnvoll…
• weil es die Interessenvertretung von Betroffenen stärkt in der Öffentlichkeit, gegenüber Krankenkassen, zum Vorteil der Selbsthilfe
• weil wir unsere ehrenamtliche Arbeit ohne Mitgliedschaften von Betroffenen und Selbsthilfegruppen einfach nicht machen können
• weil Mitglieder besser informiert sind
• weil die Möglichkeit besteht, mitzuwirken
• weil die Mitgliedschaft monatlich kündbar ist
Wir brauchen für unsere Arbeit die Rückmeldung und Unterstützung durch die Betroffenen und Angehörigen. Eine gute Möglichkeit hierfür ist die Mitgliedschaft in unserem Verband. Sie stärkt uns bei der Öffentlichkeitsarbeit und auch gegenüber unseren Förderern, den Krankenkassen.
Durch deine Mitgliedschaft unterstützt du unseren Verband im Sinne einer Solidaritätserklärung. Je mehr Mitglieder unser Verband hat, umso gewichtiger und wirksamer seine Stimme in der Öffentlichkeit zur Vertretung der Interessen der Selbsthilfe bei Sozialer Phobie.
Mitgliedsantrag
Einen Mitgliedsantrag senden wir gerne zu.
Bitte kurze Mail an info@vssp-berlin-brandenburg.de
Mitgliedsbeitrag
Der VSSP – Bundesverband erhebt zentral für alle VSSP – Verbände einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Beitragshöhe nach freier Selbst-Einschätzung.
(Minimum 1,00 €/ Jahr, orientierende Angabe zur Beitragshöhe: 12,00 € / Jahr).
Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.
Datenschutz: Die personenbezogenen Daten werden vom VSSP e. V. gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Datenschutzrecht (BDSG) für die Begründung und Verwaltung der Mitgliedschaft erhoben, verarbeitet und genutzt. Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen werden die Daten ausschließlich zur Erfüllung der verbandlichen Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer/deiner gesonderten Einwilligung. Die europäischen und deutschen Datenschutzrechte gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung.
